Prüfung von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen
Sie wünschen eine Prüfung nach §§ 104, 105 SächsGemO oder nach § 32 SächsEigBVO? Die SKS Steuerberatung übernimmt für Ihre SKS Mandanten auf Wunsch die kommunale Prüfung. Wir stehen Ihnen in jedweder Situation beratend zur Seite und finden die passenden Lösungen. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie die richtigen Berater für die Prüfung an Ihrer Seite. Die Prüfung von Jahresabschlüssen erfolgt in Kooperation mit Herrn Andreas D. Trapp, Wirtschaftsprüfer.